• Parken auf den KGA-Parkplätzen ist nur mit gültiger Parkplatzplakette, die aufgeklebt sichtbar im Auto vorhanden sein muss, erlaubt.
  • Sie sind beim Beisitzer Kfz während der Sprechstunden abzuholen.
  • Die Parkplatzschlüssel sind kostenpflichtig und ebenfalls beim Beisitzer Kfz abzuholen.

Das Befahren des gesamten KGA-Geländes erfolgt mit Schrittgeschwindigkeit und ist NUR während folgender Ein- und Ausfahrtzeiten erlaubt:

Montag bis Samstag: 07-12.00 Uhr, 15.00-20.00 Uhr,
Feiertag und Sonntag: 07-10.00 Uhr und 17-19.00 Uhr.

  • Das Einfahren ist ausschließlich zum Be- und Entladen gestattet, danach muss das Kfz sofort wieder rausfahren, gilt auch für Fachfirmen.
  • Die Ruhezeiten sind immer einzuhalten, Befahren ist nicht gestattet.

Unrechtmäßig geparkte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. 

Wiederholter Verstoß gegen die Ein- und Ausfahrtzeiten führt zum Entzug des Schrankenschlüssels. 

Von November bis Ende März jeden Jahres ist das Einfahren in die Kleingartenanlage grundsätzlich verboten.