Generelles

Bauen, Reparieren, Erneuern (Ersetzen), Sanieren bedeuten immer Baumaßnahmen. Deshalb sind alle sichtbaren (d.h. nicht im Innenraum der Laube) baulichen und kosmetischen Veränderungen auf dem Grundstück generell genehmigungspflichtig/anzeigepflichtig. Die Genehmigung kann teilweise vom KGA-Vorstand erteilt werden, teilweise jedoch ausschließlich durch den Bezirksverband Berlin-Süden (BV) oder durch das Bezirksamt Neukölln (BA). n jedem Fall muss der Bauantrag an den KGA-Vorstand gestellt werden. Dieser reicht ihn dann an den BV oder das BA weiter.

Wegweiser “Bauen in Neuköllner Kleingärten”
Dieser Wegweiser liegt dem Vorstand der KGA vor. Er fasst zusammen, welche Baumaßnahme durch wen (KGA, BV oder BA) genehmigt wird und welche generell verboten ist. Er ist hinsichtlich BAUEN die Arbeitsgrundlage für den Heimaterde - Vorstand. Er kann auf der Web-Seite des BV Berlin-Süden von Ihnen heruntergeladen werden oder im Vereinsbüro der KGA eingesehen werden. Wir werden uns bemühen, für jedes Mitglied ein Exemplar zu bekommen.

 

Bauanträge

Die meisten Bauanträge sind auf der Webseite des Bezirksverbandes Berlin-Süden / Download-Bereich zu finden. Es müssen ausschließlich diese verwendet werden. Sie sind vom Unterpächter, wie vorgeschrieben, auszufüllen, mit allen Anlagen, wie z.B. einer Skizze der Parzelle incl. eingezeichneter Laube, Maßangaben, Benennung der vorgesehenen Baumaterialangaben etc. zu versehen und beim KGA-Vorstand einzureichen, der sie gegebenenfalls an den Bezirksverband zur Bearbeitung weiterleitet.

  • Bauanträge für kleinere Bauvorhaben, wie z.B. Zaun bauen oder Pergola aufstellen, sind formlos mit Zeichnung/Maßen und Materialangabe beim Vorstand eingereicht werden.

Gern steht Ihnen der Beisitzer Bau helfend zur Seite.

 

Baustopp aussprechen / Rückbau fordern

Der KGA-Vorstand, der Bezirksverband oder das Bezirksamt Neukölln können dem Unterpächter einen Baustopp aussprechen und/oder einen sofortigen Rückbau vom Unterpächter fordern, wenn

  1. Die Baumaßnahme ohne Baugenehmigung begonnen/durchgeführt wurde.
  2. Die Baumaßnahme von der genehmigten Zeichnung abweicht.
  3. Die Baumaßnahme generell nicht konform mit der Baugenehmigung ist (hinsichtlich Baumaße, Baumaterialien, Bauvorhaben etc.)

 

Wichtigste genehmigungspflichtige Baumaßnahme kurz und knapp (Bestandsschutz nicht enthalten) - bei allen Bauvorhaben bitte den Beisitzer Bau kontaktieren (Liste ist nicht vollständig):

Abwassersammelanlage:

mind. 3cbm erwünscht, Dibt-Zulassung und Dichtigkeitszertifikat sind zwingend

Anbau Laube:

Bis max. Erreichen der Grundfläche 24qm incl. Laube erlaubt mit Genehmigung, sonst ist jeder Anbau verboten

Austausch/Reparatur Fenster/ Tür:

Immer nur ohne Veränderung von Größe und Standort erlaubt mit Genehmigung

Dachneubau:

Immer nur ohne Veränderung von Form und Maßen/sowie Dachunterkonstruktion erlaubt mit Genehmigung

Dachsanierung:

Immer nur ohne Veränderung von Form und Größe/Höhe erlaubt mit Genehmigung

Dachüberstände:

Bis zu 80 Zentimetern erlaubt

Freisitz/ Terrasse

Grundfläche max. 9qm erlaubt, Eindeckung abnehmbar, erlaubt mit Genehmigung

Gewächshaus:

Max. 7qm, max. Höhe 2,20m erlaubt mit Genehmigung

Humustoilette/ Trockentoilette:

Nur wenn neben Fäkalien kein anderes häusliches Abwasser anfällt, erlaubt mit Genehmigung; d.h. nur Gartenwasseranschluss erlaubt

Markise:

Ohne Vorgaben erlaubt

Mobile Gerätebox:

Max. 1,50m breit, 1m tief, 1,30m hoch erlaubt mit Genehmigung

Neubau Laube:

Max. 24qm, einfachste Bauweise, max. Firsthöhe 3,50m, erlaubt mit Genehmigung

Pergola/ Rankgerüst:

Ohne Vorgaben erlaubt, nicht ans Haus angebaut, erlaubt mit Genehmigung

Pool:

Max. Durchmesser 3m, viereckig max. 7qm, nicht inn den Boden einlassen, Poolwasser fachgerecht entsorgen bis 31.10. jeden Jahres

Spielhaus:

Grundfläche max. 2,00m, Höhe max. 1,25m, erlaubt mit Genehmigung

Terrasse:

Max. 9qm, ungebundene Beläge verwenden, um Boden durchlässig zu halten und Wasser versickern kann (keine Versiegelung), erlaubt mit Genehmigung

Versiegelung:

Max. 6% der unbebauten Parzellenfläche (80cm Spritzschutz um Laube und Stall herum zählen nicht mit), erlaubt mit Genehmigung

Zaun streichen:

Ökologischer Farbenstrich, erlaubt mit Genehmigung

Zaun:

Einfachste Bauweise, max. 1,25m hoch von der Erde,  erlaubt mit Genehmigung

 

Bauen nicht erlaubt (keine vollständige Liste!):

Brunnen

Beton jeder Art im Boden, auch als Teichbecken oder Betongrill

Chemietoilette

Fassadendämmung

Fester, dauerhaft überdachter Freisitz

Freisitz am Haus angebaut

Geräteschuppen

Jedes weitere Gebäude über 24qm hinaus (außer vorhandener Stall/ Schuppen)

Klimaanlage

Laubenanbauten jeder Art oder Dachgauben

Neubau ortsfester Heizungsanlagen

Ortbeton, d.h. Beton, der vor Ort in Verschalungen gegossen wird und dort abbindet

Ortsfeste Funk- und Fernsehantennen inclusive SAT-Schüsseln

Ortsfeste Heizungen und Öfen

Pkw-Stellplatz

Sichtschutzwände, Mauern, Stacheldraht, Stellwände

Tiergehege, wie Hühner- oder Kaninchenstall als Gebäude

Vogelvoliere

Windgenerator

Windrad

Wintergarten

 

Parzellenschild

Jeder Garten einer Kleingartenanlage trägt eine eigene Parzellennummer. Sie muss vom Weg aus deutlich erkennbar angebracht sein.